Rechtsprechung
LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Haushaltsbefristung NW
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TzBfG § 14 I S. 2 Nr. 7, Haushaltsgesetz NW 2004/2005
Haushaltsbefristung NW - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages durch das Land Nordrhein-Westfalen nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) i.V.m. § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NW 2004/2005 (HG NW); Wirksamkeit einer am 07.12.2005 vereinbarten ...
- Judicialis
TzBfG § 14 I S. 2 Nr. 7; ; Haushaltsgesetz NW 2004/2005
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Befristung in das nachfolgende Haushaltsjahr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 23.01.2007 - 1 Ca 1744/06
- LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07
- BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
Befristung - Haushalt
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07
Die Befristung eines Arbeitsvertrages durch das Land NW ist nach §§ 14 Abs. 1 S.2 Nr. 7 TzBfG i.V.m. § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NW 2004/2005 zulässig, wenn die befristete Beschäftigung als Aushilfskraft erfolgt und aus Haushaltsmitteln finanziert wird, die vorübergehend frei sind, weil Stelleninhaberinnen oder Stelleninhabern vorübergehend keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 -).Dem Gebot einer zureichenden Zwecksetzung genügt die Bestimmung in § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Feststellung der Haushaltspläne des Landes Nordrhein-Westfalen für die Hauhaltsjahre 2004/2005 (fortan HG NW 2004/2005), wonach Planstellen und Stellen für Zeiträume, in denen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden können (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - unter Bezugnahme auf BAG-Urteile vom 07.07.1999 und 24.10.2001 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, 229 aus der Zeit vor Inkrafttreten des TzBfG).
- BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
Befristung - Haushalt
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07
Die Befristung eines Arbeitsvertrages durch das Land NW ist nach §§ 14 Abs. 1 S.2 Nr. 7 TzBfG i.V.m. § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NW 2004/2005 zulässig, wenn die befristete Beschäftigung als Aushilfskraft erfolgt und aus Haushaltsmitteln finanziert wird, die vorübergehend frei sind, weil Stelleninhaberinnen oder Stelleninhabern vorübergehend keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 -).Dem Gebot einer zureichenden Zwecksetzung genügt die Bestimmung in § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Feststellung der Haushaltspläne des Landes Nordrhein-Westfalen für die Hauhaltsjahre 2004/2005 (fortan HG NW 2004/2005), wonach Planstellen und Stellen für Zeiträume, in denen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden können (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - unter Bezugnahme auf BAG-Urteile vom 07.07.1999 und 24.10.2001 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, 229 aus der Zeit vor Inkrafttreten des TzBfG).
- BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05
Befristung - Haushalt
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07
Ein so weitgehend verstandener Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG würde im Bereich des öffentlichen Dienstes zu einer Erosion des unbefristeten Arbeitsverhältnisses als der vom Gesetzgeber sozialpolitisch erwünschten Beschäftigungsform führen (BAG 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 - unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/4374 S. 12 zu II). - BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
Befristung aus Haushaltsgründen
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07
Dem Gebot einer zureichenden Zwecksetzung genügt die Bestimmung in § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Feststellung der Haushaltspläne des Landes Nordrhein-Westfalen für die Hauhaltsjahre 2004/2005 (fortan HG NW 2004/2005), wonach Planstellen und Stellen für Zeiträume, in denen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden können (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - unter Bezugnahme auf BAG-Urteile vom 07.07.1999 und 24.10.2001 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, 229 aus der Zeit vor Inkrafttreten des TzBfG).
- LAG Hamm, 25.06.2008 - 11 Sa 281/08
Haushaltsbefristung
Unwirksame haushaltsjahrübergreifende Befristung / TzBfG § 14 I Nr. 2 - Nachfolgeentscheidung zu LAG Hamm 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 - n. rkr.Der anderslautenden Entscheidung der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 - sei nicht zu folgen.
Die Voraussetzungen des Sachgrundes nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG sind in der hier gegebenen Konstellation nicht erfüllt (so auch Urteil der Kammer v. 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 -, n.rkr. Az. BAG: 7 AZR 743/07, ergangen zur Vorgängerregelung des seinerzeitigen HG NW beim Übergang von 2005 auf 2006 - / und Urteil der Kammer vom 03.04.2008 - 11 Sa 1918/07 - ebenfalls nicht rkr. - zu den HG NW 2006 / HG NW 2007.).
- BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
Befristung - Haushalt
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. August 2007 - 11 Sa 348/07 - aufgehoben. - LAG Hamm, 03.04.2008 - 11 Sa 1918/07
Unwirksame Haushaltsmittelbefristung bei Begründung von Zahlungsverpflichtungen …
Der Entscheidung der erkennenden 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm zur Vorgängerregelung des § 6 Abs. 8 HG NW 2006 (LAG Hamm 11 Sa 348/07) sei nicht zu folgen.Die Voraussetzungen des Sachgrundes nach § 14 Abs. 1 S.2 Nr. 7 TzBfG sind in der gegebenen Konstellation nicht erfüllt (so auch Urteil der Kammer v. 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 -, n.rkr. Az. BAG: 7 AZR 743/07, ergangen zur Vorgängerregelung des seinerzeitigen HG NW beim Übergang von 2005 auf 2006).
- LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen
Unter diesem Gesichtspunkt war die Beklagte gehalten, die streitgegenständlichen befristeten Arbeitsverträge erst nach Beschließung und Genehmigung des Haushaltsplans für 2007 zu vereinbaren (zur Beachtung des Jährlichkeitsprinzips des Haushalts bei aus Haushaltsgründen befristeten Arbeitsverträgen vgl. zuletzt LAG I., Urteil vom 25.06.2008 - 11 Sa 348/07, juris). - ArbG Düsseldorf, 02.06.2009 - 7 Ca 416/09
Haushaltsrechtlich befristete Stelle
Die Kammer teilt nicht die dahingehende Auffassung des LAG Hamm (23.08.2007 - 11 Sa 348/07), wonach eine Befristung, die sich auch auf das nachfolgende Haushaltsjahr erstreckt, mangels Rechtsgrundlage unzulässig ist.